Was gehört in die Reiseapotheke?

Bei Reisen in ferne Länder sollte auch eine Reiseapotheke nicht fehlen, zumal Medikamente vor Ort manchmal nicht zuverlässig lieferbar sind. Diese Medikamente sollten schon vor der Abreise hier gekauft werden, nicht erst im Reiseland, wo häufig andere Regeln gelten. Die Zusammenstellung der Medikamente ist abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Reisenden sowie vom Reiseland selbst (ggf. ist der behandelnde Arzt zurate zu ziehen). Natürlich spielt auch das Gewicht des Reisegepäckes insgesamt eine Rolle.

Spezielle Medikamente für eine geplante Reise werden grundsätzlich privat rezeptiert. Dabei werden derzeit folgende, unten genannte Medikamente empfohlen. Die Rezeptur ist jeweils abhängig vom Allgemeinzustand des Reisenden. Ein Großteil der Medikamente ist auch ohne Rezept frei in der Apotheke erhältlich.

Reisedurchfall: Rocecadotril 10 Tabl. (z.B. Vaprino); Tannacomp 20 St., Elotrans (bei Durchfall) oder Loperamid (für Durchfall; nicht bei Fieber oder blutigen Stühlen)
Übelkeit: Vomex Dragees, Sopolaminpflaster (Seekrankheit); beides nicht bei Tauchern!
MCP (nicht bei Einnahme von Atovaquon-Malariaprophylaxe)

Antibiotika: Azithromycin 500 3 Tabl.nur für absolute Notfälle, Achtung, kann QT-Zeit verlängern oder Ciprofloxacin
bei Frauen und häufigen Harnwegsinfekten: Fosfomycin

Hautausschläge/Stiche: eine Cortisoncreme (Fenihydrocort 0,5% ist frei erhältlich)
Hautpilz: Clotrimazolcreme (frei erhältlich)
Hautinfektion: eine kleine PVP-Creme, ansonsten Octenisept Lösung oder Sprühfläschchen
Verbände: Mullbinden, Pflaster, Wundkompressen, Pinzette

Für Kinder: Paracetamolsaft; Lacteol Beutel; Tiorfan Granulat (Durchfall); Oralpädon (Durchfall); evtl. noch Kinder-Nasenspray (Ohrendruck beim Fliegen); Lefax (bei schmerzhaften Blähungen).

Gegebenenfalls muss bei chronisch Kranken, die verreisen, ein ärztliches Attest ausgestellt werden (mehrsprachig), dass die mitgeführten Medikamente nur für den Eigenbedarf vorgesehen sind. Lebensnotwendige Dauermedikamente (Insulin) gehören ins Handgepäck.
Die Kassenärztliche Vereinigung weist hier insbesondere darauf hin, dass Medikamente aus rechtlichen Gründen nur jeweils für ein Quartal, also ein Vierteljahr, rezeptiert werden können. Befindet sich der Patient länger im Ausland, gilt er hier nämlich nicht mehr als Behandlungsfall.

© Dr. med. Sieglind Zehnle, Hausarzt-Praxis Ostfildern-Scharnhausen, Ruiter Str. 7, 73760 Ostfildern